Mitteilung geförderter Wohnbau
Die Gemeinde Niederdorf gibt bekannt, dass eine Rangliste für den geförderten Wohnbau erstellt wird. Interessierte Personen können das Antragsformular vom 01. Oktober bis 31. Oktober 2026 im Bauamt der Gemeinde Niederdorf einreichen.
WICHTIG:
EEVE-Erklärungen 2024 und 2025
Für die Prüfung, ob die jeweiligen Voraussetzungen für den geförderten Wohnbau erfüllt werden können, ist es wichtig, die EEVE für die Jahre 2024 und 2025 für den gesamten zukünftigen Haushalt berechnen zu lassen. Gemeint sind jene Personen, die voraussichtlich gemeinsam in die neue Wohnung einziehen werden.