Aufgrund des neuen Landesraumordnungsgesetzes Nr. 9/2018 muss die Gemeinde Niederdorf einen Gemeindeentwicklungsplan erstellen. Daher wird diese unverbindliche Erhebung über das Interesse an der Zuweisung von Flächen des geförderten Wohnbaus in der Gemeinde gemacht.
Jene, welche an einer Fläche des geförderten Wohnbaus im Gemeindegebiet in den nächsten fünf Jahre interessiert sind, können das Formular bis zum 28.02.2025 im Bauamt der Gemeinde abgeben.
Formular: Erhebung des Interesses an der Zuweisung von Flächen des geförderten Wohnbaus in der Gemeinde Niederdorf