Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte über die einvernehmliche Feststellung

Gemeindeverordnung zur Anwendung der Rechte der Steuerpflichtigen und zur einvernehmlichen Feststellung von Steuerforderungen.

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Veröffentlichungsdatum

04.04.2025

Beschreibung

Die Gemeinde Niederdorf hat eine Verordnung erlassen, die die Anwendung des „Statuts der Steuerpflichtigen“ sowie das Verfahren der einvernehmlichen Feststellung regelt, basierend auf landes- und staatlichen Gesetzesvorgaben. Die Verordnung definiert detailliert die Bedingungen für rechtliches Gehör, Schutz des Vertrauens, Verhältnismäßigkeit im Steuerverfahren und das Verbot des „bis in idem“. Sie stellt sicher, dass Steuerpflichtige mindestens die gesetzlich garantierten Schutzrechte erhalten und beschreibt den Ablauf für Stellungnahmen, Akteneinsicht und persönliche Anhörungen gegenüber der Steuerverwaltung.

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Steueramt

Von-Kurz-Platz 5, 39039 Niederdorf+39 0474 740665info@niederdorf.eu

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Veröffentlichungsdatum

04.04.2025

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 12:45 Uhr

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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