Bauamt

Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten Bautätigkeit.

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Zuständigkeiten

Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten Bautätigkeit.

Sekretariatsgebühren gemäß Gesetzesdekret vom 18.01.1993, Nr. 8, umgewandelt in das Gesetz vom 19.03.1993, Nr. 68





Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Technischer Dienst

Verwaltungsbereich

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Von-Kurz-Platz 5, 39039 Niederdorf
Raum: 1.Stock

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Gemeinde Niederdorf

VON-KURZ-PLATZ 5, 39039 NIEDERDORF

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Zuletzt aktualisiert: 09.05.2024, 11:03 Uhr