Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und aus 3 Referenten.
Die Wahl des Gemeindeausschusses erfolgt durch den Gemeinderat innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist auf Vorschlag des/der Bürgermeister*in, in öffentlicher Sitzung und durch Handerheben in einem einzigen Wahlgang.
In den Gemeindeausschuss können auch Bürger*innen gewählt werden, die nicht dem Gemeinderat angehören. Ihre Anzahl darf die Hälfte aller Ausschussmitglieder und jedenfalls die Hälfte der einer jeden Sprachgruppe zustehenden Sitze im Ausschuss nicht übersteigen. Sie müssen die Voraussetzungen für die Aufstellung als Kandidierende, die Wählbarkeit und die Vereinbarkeit mit dem Amt eines Ratsmitglieds und eine*r Gemeindereferent*in erfüllen.
Der Gemeindeausschuss wird von der/dem Bürgermeister*in einberufen.
Die Sitzungen des Gemeindeausschusses sind nicht öffentlich.
Der Ausschuss führt sämtliche Verwaltungsakte aus, die nicht dem Rat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des/der Bürgermeister*in fallen; er führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt dem Rat eigenen Vorschläge und Anregungen vor.
Der Ausschuss führt zudem sämtliche Akte und Maßnahmen mit verwaltungstechnischem Charakter aus, einschließlich jener, welche die Gemeinde gegenüber Außenstehenden verpflichtet, und ist befugt dieselben dem/der Bürgermeister*in, eine*r Referent*in, dem/der Gemeindesekretär*in oder an die Beamtschaft der mittleren Führungsebene zu übertragen.