Bauamt

Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, Raumordnung und Urbanistik, des Gemeindeentwicklungsprogramms Raum und Landschaft sowie der Durchführungspläne.

Themen

Zuständigkeiten

Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, inklusive Benutzungsgenehmigungen, sowie für Raumordnung und Ubranistik, die Erstellung und Verwaltung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft, sowie für die Genehmigung und Verwaltung der Durchführungspläne.

Die Sekretariatsgebühren werden gemäß Gesetzesdekret vom 18.01.1993, Nr. 8, umgewandelt in das Gesetz vom 19.03.1993, Nr. 68 berechnet.

Das Bauamt ist in den folgenden Zeiten besetzt:

Montag bis Donnerstag: 08:30-12:30

Freitag: nach Terminvereinbarung

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretärin

Verwaltungsbereich

Sitz

Von-Kurz-Platz 5, 39039 Niederdorf
Raum: 1.Stock

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Niederdorf

VON-KURZ-PLATZ 5, 39039 NIEDERDORF

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 09:08 Uhr